Suchen

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Honorare
Diese fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalpreis, allfällige Barauslagen werden natürlich nach vorheriger Absprache gesondert verrechnet. Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung über die vereinbarte Anzahlung. Außerdem erhält das Brautpaar die Unterlagen zur Vorbereitung des Detailgesprächs, welches ca. 2 - 4 Monate vor dem Hochzeitstermin stattfindet.   Das Brautpaar verpflichtet sich die Unterlagen durchzuarbeiten und die Fragebögen auszuarbeiten, denn dies ist neben dem Detailgespräch die Basis für die individuelle Rede. Während des ausführlichen Detailgesprächs von ca. 1,5 bis 3 Stunden werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert, sowie der genaue Ablauf besprochen und Details bezüglich Rituale und Bereitstellung der Technik besprochen.

2. Buchung, Zahlungsmodus
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer Stunde, dass persönlich, am Telefon oder per Skype/Zoom etc. stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar, ob es Jakob Hofstädter als Trauredner buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar sowie vom Auftragsnehmer Jakob Hofstädter unterzeichnet.   Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird die vereinbarte Anzahlung fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird unmittelbar nach der Trauung an Jakob Hofstädter übergeben oder binnen 3 Tagen nach der Trauungszeremonie überwiesen.   Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von € 15,00 fällig.

3. Terminreservierung
Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung fixiert. Sollte die Anzahlung nicht im angegebenen Zeitraum beim Auftragnehmer eingehen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

4. Übernachtung und mögliche Flugkosten
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Der Trauredner ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonnenein-strahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da er sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.

6. Dauer
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 60 Minuten liegt, je nachdem wie lange das Brautpaar die Dauer wünscht und wie lange mit dem Auftragnehmer vereinbart wird.

7. AGB – Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer Jakob Hofstädter schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).

8. Rücktritte vom Vertrag
Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.

9. Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)
Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung oder Willkommensfeier) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt die Anzahlung in jedem Fall beim Auftragnehmer.   Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb acht Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt dem Auftragsnehmer ein weiterer Prozentsatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars, sowie allfällige angefallene Barauslagen, da die Rede bis dahin bereits geschrieben wurde und somit der Aufwand des Auftrag-nehmers entschädigt wird.   Wird die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Verbote oder sonstigen Geschehnissen verschoben oder abgesagt, so müssen dem Auftragnehmer in jedem Fall sämtliche bis dahin geleisteten Aufwände abgegolten werden. Eine Verschiebung der Zeremonie ist selbstverständlich möglich, sofern der Auftrag-nehmer zum neuen Datum noch verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber versuchen einen Ersatzredner zu finden.

10. Rücktritt durch den Auftragnehmer (Redner)
Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen zwei Wochen nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen (Absendetag ausreichend). Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.   Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars berechnet.   Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

11. Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten und Informationen, die im Zuge der Gespräche ausgetauscht werden, werden lediglich zum Zwecke des Schreibens der Rede verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nach Vertragserfüllung gelöscht, mit Ausnahme der Daten wie Name, Adresse etc. die zur Rechnungslegung notwendig sind. Diese werden für 7 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt.

12. Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

13. Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftrag-nehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags. Für die Durchführung der Zeremonie gilt künstlerische Freiheit, das bedeutet, die Art der Durchführung der Zeremonie oder Bestandteile können nicht Grund für eine nachträgliche Mangelrüge sein. Für Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie übernimmt der Redner keinerlei Haftung.

14. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Jakob Hofstädter fotografierten Bilder und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung ein. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen und über alle sonstigen Verbreitungswege wie Internet, zum Zwecke der Werbung. Vereinbart kann selbstverständlich werden, dass keine Gesichter auf den Bildern gezeigt werden, sondern lediglich Dekorationen, Settings und der Auftragnehmer bzw. Personen von hinten.

15. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Mödling vereinbart.

16. Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

17. Steuer
Die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung.