AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1.
Honorare
Diese
fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Es handelt
sich hierbei um einen Pauschalpreis, allfällige Barauslagen werden natürlich
nach vorheriger Absprache gesondert verrechnet.
Nach
Auftragserteilung erhält das Brautpaar eine Auftragsbestätigung und eine
Rechnung über die vereinbarte Anzahlung. Außerdem erhält das Brautpaar die
Unterlagen zur Vorbereitung des Detailgesprächs, welches ca. 2 - 4 Monate vor
dem Hochzeitstermin stattfindet.
Das
Brautpaar verpflichtet sich die Unterlagen durchzuarbeiten und die Fragebögen
auszuarbeiten, denn dies ist neben dem Detailgespräch die Basis für die
individuelle Rede.
Während
des ausführlichen Detailgesprächs von ca. 1,5 bis 3 Stunden werden alle
weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares
erläutert, sowie der genaue Ablauf besprochen und Details bezüglich Rituale und
Bereitstellung der Technik besprochen.
2.
Buchung, Zahlungsmodus
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch
von ca. einer Stunde, dass persönlich, am Telefon oder per Skype/Zoom etc.
stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar, ob es Jakob Hofstädter als
Trauredner buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung
geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten
sind. Diese wird vom Brautpaar sowie vom Auftragsnehmer Jakob Hofstädter
unterzeichnet.
Mit dieser schriftlichen
Auftragserteilung wird die vereinbarte Anzahlung fällig. Der vereinbarte
Restbetrag wird unmittelbar nach der Trauung an Jakob Hofstädter übergeben oder
binnen 3 Tagen nach der Trauungszeremonie überwiesen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von € 15,00 fällig.
3.
Terminreservierung
Der Termin für die Freie Trauung ist
erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung fixiert. Sollte die Anzahlung nicht
im angegebenen Zeitraum beim Auftragnehmer eingehen, kann der Auftragnehmer vom
Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und
keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide
Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.
4.
Übernachtung und mögliche Flugkosten
Falls eine auswärtige Übernachtung
und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den
Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel
bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf.
Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach
vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.
5.
Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Der Trauredner ist während der Zeremonie
vor Regen, übermäßiger Sonnenein-strahlung und anderen störenden
Witterungseinflüssen geschützt, da er sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht
garantieren kann.
6.
Dauer
Das Engagement beschränkt sich zeitlich
auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 60 Minuten liegt, je
nachdem wie lange das Brautpaar die Dauer wünscht und wie lange mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird.
7.
AGB – Auftragserteilung
Mit
Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein
Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer Jakob Hofstädter
schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die
Bestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des
Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).
8.
Rücktritte vom Vertrag
Diese haben in jedem Fall in
schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
9.
Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)
Ein Rücktritt des Kunden von dem
geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung oder
Willkommensfeier) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach
Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren
Rücktritt verbleibt die Anzahlung in jedem Fall beim Auftragnehmer.
Bei einer Absage durch den Auftraggeber
innerhalb acht Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt dem Auftragsnehmer ein
weiterer Prozentsatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars, sowie
allfällige angefallene Barauslagen, da die Rede bis dahin bereits geschrieben
wurde und somit der Aufwand des Auftrag-nehmers entschädigt wird.
Wird die Zeremonie aufgrund höherer
Gewalt, behördlicher Verbote oder sonstigen Geschehnissen verschoben oder
abgesagt, so müssen dem Auftragnehmer in jedem Fall sämtliche bis dahin
geleisteten Aufwände abgegolten werden. Eine Verschiebung der Zeremonie ist
selbstverständlich möglich, sofern der Auftrag-nehmer zum neuen Datum noch
verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Auftragnehmer
gemeinsam mit dem Auftraggeber versuchen einen Ersatzredner zu finden.
10.
Rücktritt durch den Auftragnehmer (Redner)
Der Auftragnehmer behält sich vor, die
schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen zwei Wochen nach Rücklauf ohne
Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen
(Absendetag ausreichend).
Sollten die vereinbarten Zahlungen durch
den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann
der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten
Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Kann der Auftragnehmer in Folge von
Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der
Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen
alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend
zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten
Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6
Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es
z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden
hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars berechnet.
Wenn der Auftragnehmer einen
Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber
akzeptiert wird und diesem eine bereits
fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen
Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende
Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.
11.
Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers
werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten
und Informationen, die im Zuge der Gespräche ausgetauscht werden, werden
lediglich zum Zwecke des Schreibens der Rede verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben. Die Daten werden nach Vertragserfüllung gelöscht, mit Ausnahme
der Daten wie Name, Adresse etc. die zur Rechnungslegung notwendig sind. Diese
werden für 7 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt.
12.
Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonien liegen die
alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.
13.
Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz
gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftrag-nehmer haftet
insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und
nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche
oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder
gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung
und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies
bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des
Vertrags.
Für die Durchführung der Zeremonie gilt
künstlerische Freiheit, das bedeutet, die Art der Durchführung der Zeremonie
oder Bestandteile können nicht Grund für eine nachträgliche Mangelrüge sein.
Für Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie übernimmt der Redner
keinerlei Haftung.
14.
Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer
unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht
zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen
einer Zeremonie durch Jakob Hofstädter fotografierten Bilder und/oder
Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung ein.
Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen und
über alle sonstigen Verbreitungswege wie Internet, zum Zwecke der Werbung.
Vereinbart kann selbstverständlich werden, dass keine Gesichter auf den Bildern
gezeigt werden, sondern lediglich Dekorationen, Settings und der Auftragnehmer
bzw. Personen von hinten.
15.
Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder
andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Im Geschäftsverkehr
mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen
wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Mödling
vereinbart.
16.
Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten
als nicht getroffen. Nachträgliche
Streichungen im Vertrag und den AGB
gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der
Schriftform.
17.
Steuer
Die
Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung.